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Flächenwidmungsplanänderungen

Es ist angedacht den örtlichen Flächenwidmungsplan an drei Stellen in der Katastralgemeinde Fels am Wagram und Thürnthal abzuändern. Es werden hierbei keine neuen Baulandflächen gewidmet. Die Auflageunterlagen hierzu liegen nun bis zum 01.06.2026 zur öffentlichen Einsicht- und Stellungnahmemöglichkeit auf. Sämtliche Auflageunterlagen stehen auch hier zum Download bereit. Wie gewohnt steht das Gemeindeamt für Detailfragen zur Verfügung.

Die wesentlichste geplante Änderung ist, dass auf der Ostseite der Wohnsiedlung Seepark Thürnthal die Grünland-Sport-Flächen bei den Einfamilienwohnhausgrundstücken zu Grüngürtel-Hausgärten umgewidmet werden sollen. Hierdurch soll eine bessere Gartennutzung dieser Gartenflächen durch die betroffenen Grundstückseigentümer ermöglicht werden. Bereits derzeit sind aber nach § 17 der NÖ Bauordnung 2014 einige Bauvorhaben auch im Grünland unter gesetzlich exakt vorgegebenen Voraussetzungen aus baurechtlicher Sicht genehmigungsfrei (z.B. Gartenhütten und Gewächshäuser bis 10 m² Dachfläche und 3,00 m Gesamthöhe, Pergolen, Schwimmbecken bis 50 m³ Volumen, etc.). Als zweiter und dritter Flächenwidmungsplanänderungspunkt ist angedacht in den Wohnorten Fels und Thürnthal jeweils die Widmungsarten bei öffentlichen Verkehrsflächen an zwei konkreten Standorten anzupassen, um diese besser gestalten und nutzen zu können.


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